In der Meldung des Bundesfinanzministeriums wird betont, dass Elektromobilität ein wichtiger Baustein sei, um Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren und dass durch einen weiteren Anstieg des Anteils von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand eine merkliche Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen erzielt werden kann.
Die beschlossene Gesetzesänderung begünstigt das Halten reiner Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden und gewährt eine zehnjährige Steuerbefreiung (jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035). Damit soll ein weiterer Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges geschaffen werden.