BMF: Verlängerung der Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen

07.11.2025 10:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesfinanzministerium Berlin (BMF)
Reine E-Fahrzeuge (BEV) bleiben weitere 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit
© Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Referentenentwurf des Achten Gesetztes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Darin wird die Steuerbefreiung von reinen Elektrofahrzeugen, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bis Ende 2035 verlängert.

In der Meldung des Bundesfinanzministeriums wird betont, dass Elektromobilität ein wichtiger Baustein sei, um Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren und dass durch einen weiteren Anstieg des Anteils von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand eine merkliche Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen erzielt werden kann. 

Die beschlossene Gesetzesänderung begünstigt das Halten reiner Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden und gewährt eine zehnjährige Steuerbefreiung (jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035). Damit soll ein weiterer Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges geschaffen werden.


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