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Schlussabrechnung für Corona-Hilfen bis 30. Juni einreichen

07.06.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Corona
Nach dem Ende der Corona-Pandemie sollten sich Unternehmer den 30. Juni rot im Kalender anstreichen
© Foto: Fokussiert/stock.adobe.com

Der 30. Juni ist ein wichtiges Datum für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen. Bis dahin müssen alle notwenigen Unterlagen eingereicht werden.

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Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf der Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit. Hier kann auch die Schlussabrechnung online eingereicht werden.

„Die Schlussabrechnung ist deshalb wichtig, weil die Hilfen ohne Prüfung ausgezahlt wurden“, teilt das Nachrichtenportal focus.de mit. „Dies wird nun nachgeholt. Es kann daher passen, dass Unternehmen Nachzahlungen leisten müssen. Sollte keine Abrechnung eingereicht werden, droht im schlimmsten Zahl die Forderung, die gesamte Corona-Hilfe zurückzuzahlen.“

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