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So funktioniert das Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung

24.03.2020 14:19 Uhr
So funktioniert das Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung
Für den Zeitraum der an die Fahrlehrerversicherung gemeldeten Außerbetriebnahme gilt eine kostenlose Ruheversicherung
© Foto: thanksforbuying/stock.adobe.com

Wer derzeit nicht arbeitet, kann seine bei der Fahrlehrerversicherung versicherten Fahrschulfahrzeuge unkompliziert auf eine kostenlose Ruheversicherung umstellen. Die Kfz-Versicherungsprämien für diesen Zeitraum werden erstattet.

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Kunden der Fahrlehrerversicherung, die derzeit nicht schulen, brauchen für diesen Zeitraum keine Kfz-Versicherungsprämien zahlen. "Die Fahrlehrerversicherung ist ein Verein auf Gegenseitigkeit", so die Vorstände Stefan Kottwitz und Thomas Freythaler. "Wir haben keine Aktionäre, an die wir Geld ausschütten, sondern legen Gewinne für schlechte Zeiten zurück - und nutzen sie jetzt, um unseren Mitgliedern durch diese Krisensituation zu helfen." 

Keine amtliche Abmeldung erforderlich

Eine amtliche Abmeldung für diese Zeit ist nicht erforderlich, die Außerbetriebsetzung muss lediglich unverzüglich über ein Formular auf der Website der Fahrlehrerversicherung gemeldet werden. Während der Außerbetriebsetzung sind die Fahrzeuge über eine kostenlose Ruheversicherung versichert. Dabei muss je Fahrzeug angegeben werden, ab wann die Außerbetriebsetzung  gelten soll (frühestens ab 18. März 2020). Die „fiktive“ Außerbetriebsetzung aufgrund der Corona-Krise ist nur einmal je Fahrzeug möglich. Der Versicherungsbeitrag für die jeweilige Kfz-Versicherung muss bezahlt sein, die Fahrschule erhält von der Fahrlehrerversicherung rückwirkend eine Beitragsgutschrift für die Zeit, in der die Fahrzeuge nicht genutzt wurden. 

Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen

Die Kfz-Versicherung wird in eine kostenlose Ruheversicherung umgewandelt. Der Versicherungsschutz bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Der Versicherungsnehmer muss sich verpflichten, die Fahrzeuge während der Außerbetriebsetzung auf keinen Fall zu bewegen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass kein anderer die Fahrzeuge benutzen kann. „Zuwiderhandlungen gleichen dem Fahren ohne Versicherungsschutz“, so die Fahrlehrerversicherung. 

Die Fahrzeuge müssen während der Außerbetriebsetzung auf einem privaten oder öffentlichen Platz ordentlich abgestellt werden. Die Fahrlehrerversicherung verzichtet auf die sonst übliche Regelung der Ruheversicherung , wonach eine Garage oder ein umfriedetes Grundstück zwingend erforderlich ist. 

Die Vereinbarung gilt nur für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Lkw, Omnibusse und Anhänger, die zu Fahrschulzwecken genutzt werden. Für privat genutzte Fahrzeuge kann diese Sonderregelung nicht in Anspruch genommen werden. Die Vereinbarung gilt so lange, bis die Schließung des Fahrschulbetriebes behördlich wieder aufgehoben wird, längstens bis zum 15. Juni 2020.

Wiederinbetriebnahme muss unverzüglich gemeldet werden

Wer ein Fahrzeug früher wieder benutzt, ist verpflichtet, der Fahrlehrerversicherung die Wiederinbetriebnahme unverzüglich zu melden. Auch hierfür gibt es ein Formular auf der Website der Fahrlehrerversicherung.

Fahrschüler-Unfall-/Fremdfahrzeugversicherung

Auch Fahrschulen, die eine Fahrschüler-Unfallversicherung oder eine Fremdfahrzeugversicherung haben, erhalten Gutschriften. Für die Zeit, in der kein Fahrschulbetrieb erlaubt ist, schreibt die Fahrlehrerversicherung rückwirkend den Versicherungsbeitrag gut. 

Konkret heißt das, dass ab dem 23. März 2020 bis zur behördlichen Aufhebung des Unterrichtsverbots, allerdings maximal bis zum 15. Juni 2020, der Beitrag gutgeschrieben wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die fälligen Versicherungsbeiträge bezahlt wurden. Die Gutschrift erfolgt automatisch, wenn sich die Lage normalisiert hat und alle Fahrschulen wieder geöffnet sind.

Beitragsstundungen bei weiteren Versicherungen

Auch wenn die Fahrschule geschlossen ist, gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen - wie zum Beispiel die private Haftpflicht - die trotzdem weiterlaufen müssen. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn die Beiträge bezahlt sind. Hier bietet die Fahrlehrerversicherung in der aktuellen Situation Beitragsstundungen an. Wer momentan nicht in der Lage ist, seine Beiträge zu zahlen, kann das mit seinem Ansprechpartner bei der Fahrlehrerversicherung besprechen. 

(bub)

 

 

 

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