Rechtzeitig zum nächsten Wintereinbruch hat das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt 9/2009 eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung veröffentlicht. Demnach dürfen Lkw, die einschließlich ihrer Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten sowie Zugmaschinen bei Schneeglätte oder Glatteis den äußersten linken Fahrstreifen nicht benutzen. Diese Einschränkung gilt auch, wenn starker Schneefall oder Regen zu einer Sichtweite von unter 50 Metern führt. Diese schon länger geplante Neuregelung ist bereits in Kraft getreten. Über eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zum 1. September 2009 ist sichergestellt, dass Verstöße gegen das neue Verbot mit einem Regelsatz von 80 Euro geahndet werden. Diese Buße führt auch zur Eintragung in das Verkehrszentralregister. Die Neuregelungen sind Bestandteil der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. (dif, 20.05.09)
StVO-Änderung: Lkw-Einschränkung bei Schnee und Glatteis

Das seit langem geplante Vorhaben, schweren Lkw bei Schneeglätte und Eis die Fahrt auf dem äußersten linken Fahrstreifen zu verbieten, wird zum September 2009 endlich umgesetzt.