Laut einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums hat der EU-Verkehrsministerrat dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung von Lkw-Zusatzspiegeln zugestimmt. Er soll den toten Winkel rechts vor und neben dem Lkw beseitigen. Das kann durch einen Austausch des bisherigen Spiegelglases durch ein speziell gewölbtes erreicht werden, das vom KBA eine Typgenehmigung braucht. Neu zugelassene Lkw dieser Gewichtsklasse müssen den neuen Spiegel bereits ab dem 26. Januar 2007 haben. Die Fristenregelungen für die Nachrüstung sehen wie folgt aus: Nach In-Kraft-Treten der Richtlinie voraussichtlich im Frühjahr 2007 hat das Bundesverkehrsministerium ein Jahr Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Anschließend gibt es weitere zwei Jahre Zeit, um die alten Fahrzeuge nachzurüsten. Außerdem gilt die Nachrüstpflicht nur für Lkw, die dem Jahr 2000 zugelassen sind. Inhaltliche Fragen soll der Bürgerservice im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beantworten. (cw/dif, 18.12.06) mailto:buergerinfo@bmvbs.bund.de
Verkehrsministerrat für Spiegel-Nachrüstung
Die Nachrüstung von bestimmten Weitwinkelspiegeln an Lkw ist so gut wie sicher, doch dauert die Einführung noch eine ganze Weile.