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Winterurlaub in Österreich: An Vignette und Streckenmaut denken

08.02.2024 10:28 Uhr | Lesezeit: 4 min
Österreich
Tagesausflügler nach Österreich können seit Ende letzten Jahres auch eine Tagesvignette erwerben, sie gilt für einen Kalendertag von 0:00 bis 23:59 Uhr, unabhängig vom Kaufzeitpunkt.
© Foto: photo 5000/stock.adobe.com

Die Hochsaison für Winter- und Skibegeisterte beginnt am 10. Februar 2024, die Faschingsferien in Bayern starten zwei Tage darauf. Denken sollte man von Abreise ins Nachbarland Österreich an Straßenbenutzungsgebühren, um nicht in der Busgeldfalle zu landen.

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Der ADAC gibt die folgenden wichtigen Tipps für eine unproblematische Reise in die Wintersportgebiete auf den gebührenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich:

- Mittlerweile gibt es für streckenmautpflichtige Abschnitte, etwa für Tunnel oder Passstraßen, an den Mautstationen meist schrankenlose Schnelldurchfahrtspuren, die grün markiert sind. Wer dort ohne gültiges, vorab gekauftes digitales Ticket fährt, handelt sich eine empfindlich hohe Ersatzmautzahlung (mind. 120 Euro) ein.

Separate Streckenmaut und Tagestarife

Auch sollte man wissen, dass mit einer Autobahnvignette nicht komplett durch Österreich gefahren werden kann. Gerade an für den Alpentransfer bedeutenden Tunneln, Brücken und Pässen gilt es, zusätzlich zur oder anstelle der Vignettenpflicht einen Mautbetrag, die sogenannte Streckenmaut, zu entrichten. So ist beispielsweise für die Brennerautobahn ab der Anschlussstelle Innsbruck-Süd zwar keine Autobahnvignette, aber immer die Brenner-Streckenmaut in Höhe von elf Euro für eine Fahrt zu bezahlen.

Für eine Woche Skiurlaub ist in oder durch Österreich in aller Regel die 10-Tages-Vignette (11,50 Euro) ratsam. Allerdings ist seit Ende des vergangenen Jahres auch eine Tagesvignette erhältlich. Sie ist sinnvoll für Tagesausflüge und gilt für einen Kalendertag von 0:00 bis 23:59 Uhr, unabhängig vom Kaufzeitpunkt. Wird die Tagesvignette also um 19 Uhr gekauft, dann gilt sie nur noch fünf Stunden bis Mitternacht.

Versicherungen bei Pistenunfällen im Ausland

Viele vergessen - gerade bei einem Kurzurlaub oder Tagesausflug in Österreich - die notwendigen Versicherungen und werden durch Unfälle dann finanziell schwer belastet. Der Grund: Rettungseinsätze und Bergungskosten bei einem Unfall auf einer Piste im Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht, hier ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig. Der Verletztentransport mit einem Helikopter kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Auch der Krankenrücktransport in eine Klinik nach Deutschland ist nur über den Auslandskrankenschutz abgesichert.

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