Aufbauend auf guten Erfahrungen von Dienststellen mit freiwilligen Fahrereinweisungen möchte das Bundesamt für den Zivildienst verbindliche Regeln für die Einweisung von Zivildienstleistenden schaffen, die Auto fahren müssen. Dazu hat das Bundesamt den Dienststellen eine Sonderinformation gesandt, deren Zweck es auch ist, vor einer verbindlichen Regelung Rückmeldungen aus der Praxis zu bekommen. Die Rückmeldungen werden derzeit ausgewertet. In ein paar Wochen sollen daraus im „Leitfaden für den Zivildienst“ rechtlich verbindliche Vorgaben für die Einweisung in das dienstliche Autofahren formuliert werden. Bis dahin könne niemand seriös verbindliche Auskünfte zu einem Fahrtraining für Zivildienstleistende geben, schreibt der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, auf eine Anfrage von „Fahrschule“. Der Autoclub ACE hatte in einer Pressemitteilung vom 15. Juli 2009 den Eindruck erweckt, Zivildienstleistende müssten ab dem 1. Oktober 2009 ein spezielles Sicherheitstraining absolvieren, wenn sie zu mehr als 50 Prozent ihrer Tätigkeit mit Fahrdiensten beauftragt würden. Der Club brachte damit eilends seine nach den Regeln des Deutschen Verkehrssicherheitstrates (DVR) angebotenen Sicherheitstrainings ins Gespräch, die aber nach den bisher vorliegenden Informationen nicht explizit gefordert werden. (dif, 15.07.09)
Zivildienstleistende: Bundesamt arbeitet an Fahrerschulungen

Das Bundesamt für den Zivildienst arbeitet an einer Einweisung in das dienstliche Autofahren. Noch ist aber kein Sicherheitstraining Vorschrift, wie es der ACE fälschlicherweise behauptet hat.