Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Liste der möglichen Rechtsformen für Fahrschulunternehmer ist lang – doch nicht alle sind sinnvoll. Jede hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Die optimale Lösung über alle Fahrschulen hinweg gibt es leider nicht, vielmehr sind die Prioritäten des Gründers oder Unternehmers entscheidend.
Im Fahrlehrerbrief 11/2013 erläutert Autorin Eva Elisabeth Ernst, welche Rechtsformen für Fahrschulen in Frage kommen, was diese kennzeichnet und welche Besonderheiten sie aufweisen. Außerdem bewertet ein Experte die jeweiligen Rechtsformen nach ihrer Eignung für Fahrschulen.
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