Die Vierjahres-Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Die Garantieverlängerung entspricht damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. Das Neufahrzeug muss allerdings von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden. Die neuen Garantieleistungen gelten im Übrigen ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen.
Garantieverlängerung bei Kawasaki
![Garantieverlängerung bei Kawasaki Kawasaki Z 400](https://cdn.fahrschule-online.de/thumb_750x422/media/6027/23my-z400.jpg)
Seit Januar 2023 gilt bei dem japanischen Hersteller für jedes neue straßenzulassungsfähige Motorrad vier Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Die unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben davon unberührt.