Eine Stellenanzeige, mit der eine junge, engagierte Person gesucht wird, indiziert grundsätzlich die Vermutung, dass ein älterer abgelehnter Bewerber benachteiligt worden ist. Dieses Indiz für die Benachteiligung wird noch verstärkt, wenn dann tatsächlich ein deutlich jüngerer Bewerber eingestellt wird. Hier hat das Gericht dem abgelehnten Bewerber ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.344 Euro als Schadenersatz zugesprochen. (jlp) Bundesarbeitsgericht Aktenzeichen 8 AZR 530/09
Altersdiskriminierung bei Bewerbung vermeiden
Eine Stellenanzeige darf sich nicht gezielt an eine bestimmte Altersgruppe richten.