Ampel springt von Grün auf Gelb – Auffahrender haftet allein

Wer auf eine Ampel zufährt, die von Grün auf Gelb schaltet, muss einplanen, dass der Vordermann plötzlich bremst. So hat das Oberlandesgericht Celle argumentiert.
Paragraf 37 Abs. 2 Nr.1 StVO ordnet an, dass ein Kraftfahrer bei Gelb vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss, sprich: Er muss bremsen und halten.
Tut er das und fährt der Hintermann auf, wenn die Ampel von Grün auf Gelb springt, spricht das nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle für ein alleiniges Verschulden des Auffahrenden, wenn der Vorausfahrende noch vor der Kreuzung stoppt.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 60/18
(tc)