-- Anzeige --

Ast beschädigt Fahrzeug: Stadt muss haften

17.07.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
adobestock-33318072.jpeg
Bei sachgemäßer Kontrolle der Bäume hätte das Risiko des Astbruchs auf dem Parkplatz erkannt werden müssen (Symbolfoto)
© Foto: Angela Rohde/stock.adobe.com

Auf einem städtischen Parkplatz wird ein Pkw durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Wie das Landgericht Koblenz feststellte, muss die Stadt Schadenersatz zahlen.

-- Anzeige --

Auslöser des Rechtsstreits, über den unter anderem anwaltsregister.de berichtet, war ein Parkplatz in einem Stadtwald. Ein dort abgestelltes Fahrzeug wird durch Astbruch beschädigt, was den Besitzer des Wagens dazu veranlasste, Schadenersatz zu fordern. Die Stadt entgegnete, dass sie durch halbjährige Kontrollen der Bäume ihre Pflicht erfüllt habe. Abgestorbene Äste, die hierbei nicht entdeckt wurden, wertete die Stadt als Restrisiko für die Parkenden unter den Bäumen. Der Pkw-Besitzer warf der Stadt vor, die Sicherungspflicht nicht erfüllt zu haben und sah die Kontrolle des Waldes im Januar als nicht ausreichend an. Immerhin beschädigte ein knapp vier Meter langer Ast sein Fahrzeug.

Das Gericht folgte der Argumentation des Parkers und verurteilte die Stadt zur Zahlung von knapp 7.400 Euro. Hierbei waren vor allem Aussagen eines Försters sowie eines weiteren Sachverständigen ausschlaggebend, die aussagten, dass die Gefahr eines solchen Astbruchs bei sachgemäßer Kontrolle der Bäume hätte entdeckt werden müssen.

Landgericht Koblenz
Aktenzeichen 1 O 72/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.