Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden nach einem positiven Votum des Bundesrats nun geändert. Im Einzelnen wurden folgende Themen diskutiert und beschlossen:
Fahraufgabenkatalog und elektronisches Prüfprotokoll
„Mit der Verordnung sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Fahraufgabenkatalogs geschaffen werden“, heißt es in den Erläuterungen zur 13. Änderungsverordnung der FeV. „Die Dokumentation der Fahrkompetenz erfolgt mittels des elektronischen Prüfprotokolls.“ Das führe „zu einer Verlängerung der Prüfungsdauer in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung“.
Praktische Prüfung wird teurer
Durch die oben genannten Änderungen fallen Mehrkosten bei der praktischen Prüfung an, für die Gebühren angehoben werden müssen. Die Prüfung wird 21,16 Euro mehr kosten.
Feststellung der Prüfungsreife
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung wurde außerdem geändert. Der Fahrlehrer darf einen Bewerber bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nur zur Prüfung begleiten, „wenn er sich zuvor von der Prüfungsreife überzeugt hat“. Bisher war dies bei „Umschreibern“ nicht nötig, was dazu geführt hat, dass diese die Prüfungen – oft mehrmals – wiederholen mussten.
Empfehlung zum Führerscheinumtausch
Der federführende Verkehrsausschuss hat dem Bundesrat unter anderem „eine Maßgabe zum vorgezogenen Führerscheinumtausch“ vorgeschlagen, wie es in den Erläuterungen heißt. Damit solle sichergestellt werden, dass bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
(tc)