Steht fest, dass jemand zumindest zweimal innerhalb eines Jahres einen Cannabis-Joint geraucht und zudem widerrechtlich 100 Gramm Cannabis gekauft hat, bestehen begründete Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung verlangen. Dies darf sie auch dann tun, wenn durch das Gutachten das Konsummuster geklärt werden soll.
Weigert sich der Betroffene und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, muss er spätestens dann Angaben zu seinem Konsumverhalten machen. Schweigt er in der Gerichtsverhandlung, darf das Gericht von einer mangelnden Fahreignung ausgehen und die Fahrerlaubnis entziehen.
(tra)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen 11 BV 11.1464