-- Anzeige --

Fahrerlaubnisentziehung für Lkw-Fahrer mit Epilepsie

08.06.2022 09:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fahrerlaubnisentziehung für Lkw-Fahrer mit Epilepsie
An das Steuer eines Lkws dürfen Epileptiker aus rechtlicher Sicht nur unter bestimmten Voraussetzungen
© Foto: lassedesignen/Fotolia

Laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Bremen sind Epileptiker grundsätzlich nicht zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 geeignet. Einzige Ausnahme: Der Betroffene ist seit fünf Jahren ohne Medikamente anfallsfrei.

-- Anzeige --

Das Onlineportal kostenlose-urteile.de verweist auf folgenden Fall: Ein Bremer Lkw-Fahrer verursachte einen Unfall, bei dem er ein entgegenkommendes Fahrzeug streifte und danach frontal mit einem weiteren Fahrzeug zusammenstieß. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Lkw-Fahrer Epileptiker sei und ohne medikamentöse Behandlung bei ihm seltene, generalisierte Krampfanfälle auftreten. Der Unfall sei vermutlich auf eine Bewusstseinsstörung infolge eines epileptischen Anfalls zurückzuführen. Die zuständige Behörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E. Dagegen reichte er Klage ein.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte in zweiter Instanz, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig sei. Der Lkw-Fahrer sei wegen seiner Epilepsie als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 anzusehen. Ob tatsächlich ein epileptischer Anfall der Auslöser für den Unfall gewesen sei, sei dafür unerheblich.

Ausnahme: Anfallsfreiheit ohne Medikamente

Dennoch nannte das Gericht einen Ausnahmefall: Eine Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 sei trotz Epilepsie gegeben, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven bestehe. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene ohne antiepileptische Behandlung seit fünf Jahren anfallsfrei geblieben sei.

Oberverwaltungsgericht Bremen
Aktenzeichen 1 LA 337/21

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.