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Fahrerlaubnisentzug als Strafe? Maas kündigt Gesetzentwurf an

22.08.2016 13:00 Uhr
Fahrerlaubnisentzug als Strafe? Maas kündigt Gesetzentwurf an
Steuerhinterziehung, Ladendiebstahl, Hass-Kommentare: Bei solchen Vergehen könnte in Zukunft die Fahrerlaubnis futsch sein
© Foto: Panthermedia/Erwin Wodicka

Bundesjustizminister Heiko Maas will noch in diesem Jahr ein Gesetz vorlegen, dass es Gerichten erlaubt, Straftätern die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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Im Interview mit dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ hat SPD-Justizminister Heiko Maas angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Fahrerlaubnisentzug für bestimmte Straftäter vorlegen zu wollen. In diesem soll geregelt werden, dass Gerichte Straftätern, „bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“, die Fahrerlaubnis entziehen können. Die Entscheidung darüber werde im Ermessen der Richter liegen. Das Vorhaben ist Teil des 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

Der SPD-Minister bekam umgehend Unterstützung aus der eigenen Partei. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel legte noch nach und forderte, säumige Unterhaltszahler mit Fahrverboten zu sanktionieren. Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft hält die Idee für vernünftig. Rainer Wendt, sagte den „Ruhr Nachrichten“: „Möglich wäre auch der Führerscheinentzug bei Hass-Kommentaren und Propaganda in den sozialen Netzwerken.“

Protest kam von der Opposition und Automobilverbänden wie dem ADAC: Der Automobilclub mahnte, dass die Strafe Menschen sehr hart treffen werde, die auf ein Auto angewiesen seien. Zudem sei das Geldargument nicht nachvollziehbar: „Wer Geld hat, leistet sich ein Taxi oder lässt sich etwas anderes einfallen“, sagte ein Sprecher zur Nachrichtenagentur „dpa“.

Auch Gerhard von Bressensdorf sieht die Pläne kritisch: „Straftäter mit Führerscheinentzug zu sanktionieren, ist sinnlos", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). „Sinn würde allenfalls machen, in diesem Zuge zu prüfen, ob der Straftäter die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges hat – und dann gegebenenfalls die Fahrerlaubnis zu entziehen."

(tr)

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