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Falschparker löst Schienenersatzverkehr aus

17.04.2018 10:14 Uhr
Falschparker
Hier zu parken, sollte man sich zweimal überlegen. Wenn die Straßenbahn nicht mehr passieren kann, kostet das ordentlich Geld
© Foto: dpa/picture alliance

Ein Autofahrer hat sein Fahrzeug so geparkt, dass die Straßenbahn nicht mehr passieren konnte. Das wurde richtig teuer.

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Im Fall zögerte der S-Bahn-Betreiber nicht lang und richtete Schienenersatzverkehr durch Taxis ein. Die Kosten von knapp 1.000 Euro sollte der Falschparker tragen. Der Grund für diese Maßnahme sei das Personenbeförderungsgesetz, teilte der S-Bahn-Betreiber mit. Er habe diesen Schienenersatzverkehr einrichten müssen. Der Falschparker sah das völlig anders: Erst hätte abgeschleppt werden müssen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte den Taxieinsatz als rechtmäßig. Ein „milderes Mittel“ – also zum Beispiel Abschleppen – sei nicht infrage gekommen. Bis das passiert wäre, hätten die Passagiere nicht anders befördert werden können als eben mit Taxis.

Amtsgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen 32 C 3586/16 (72)

(tc)

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