Im Fall zögerte der S-Bahn-Betreiber nicht lang und richtete Schienenersatzverkehr durch Taxis ein. Die Kosten von knapp 1.000 Euro sollte der Falschparker tragen. Der Grund für diese Maßnahme sei das Personenbeförderungsgesetz, teilte der S-Bahn-Betreiber mit. Er habe diesen Schienenersatzverkehr einrichten müssen. Der Falschparker sah das völlig anders: Erst hätte abgeschleppt werden müssen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte den Taxieinsatz als rechtmäßig. Ein „milderes Mittel“ – also zum Beispiel Abschleppen – sei nicht infrage gekommen. Bis das passiert wäre, hätten die Passagiere nicht anders befördert werden können als eben mit Taxis.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 32 C 3586/16 (72)
(tc)