Diese Gesundheitsprobleme hat dann der Führerscheininhaber durch Vorlage von medizinischen Gutachten zu entkräften. Dabei darf dem Führerscheininhaber aber kein so umfangreiches ärztliches Untersuchungsprogramm auferlegt werden, dass er gleich mehrere verschiedene Fachärzte aufsuchen muss. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet die Durchführung eines gestaffelten Untersuchungsprogramms mit angemessener Fristsetzung. Notfalls kann die Fahrerlaubnisbehörde auch das Gesundheitsamt einschalten.
(jlp)
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Aktenzeichen 10 S 1491/13