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Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen

21.07.2014 14:43 Uhr
Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen
Es muss nicht immer Alkohol sein – auch gesundheitliche Gründe können zum Verlust der Führerscheins führen
© Foto: © lenets_tan/Fotolia

Die Fahrerlaubnisbehörde kann einem Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich dieser als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ungeeignet ist ein Führerscheininhaber auch, wenn gesundheitliche Gründe hierzu vorliegen.

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Diese Gesundheitsprobleme hat dann der Führerscheininhaber durch Vorlage von medizinischen Gutachten zu entkräften. Dabei darf dem Führerscheininhaber aber kein so umfangreiches ärztliches Untersuchungsprogramm auferlegt werden, dass er gleich mehrere verschiedene Fachärzte aufsuchen muss. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet die Durchführung eines gestaffelten Untersuchungsprogramms mit angemessener Fristsetzung. Notfalls kann die Fahrerlaubnisbehörde auch das Gesundheitsamt einschalten.

(jlp)

Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Aktenzeichen 10 S 1491/13

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