Ein mehrfacher Verkehrssünder, der zur Teilnahme an einem so genannten "Aufbauseminar" aufgefordert wird, dort aber nicht erscheint, der kann die Fahrerlaubnis los sein.
Und zwar sofort. Der Betroffene hat das Recht, einen Aufschub der Vollstreckung zu beantragen, doch diesem Begehren muss nicht entsprochen werden, wenn das öffentliche Interesse an der sofortigen Einziehung des Führerscheins überwiegt.
(vb)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen 7 L 812/12