Leider nur allzu häufig mischen sich in ein Telefonat mit einem Fahrlehrer Anweisungen wie „nächste bitte links“, die zeigen, dass der Anrufer gerade auf Schulungsfahrt ist. Das ist nicht nur eine Zumutung gegenüber den Kunden, sondern kann auch teuer werden, wenn der Fahrlehrer das Handy in der Hand hält. Laut den Verkehrsrechtsanwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) entschied kürzlich das Oberlandesgericht Bamberg, dass ein Fahrlehrer, der während einer Übungsfahrt mit einem Fahrschüler sein Handy benutzt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Es bekräftigte damit das Urteil des Amtsgerichtes. Das hatte bereits damit argumentiert, dass der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrzeugführer den Fahrschüler ständig beobachten und notfalls eingreifen müsse. Beim Telefonieren bestünde aber die Gefahr, dass er abgelenkt werde und nicht schnell genug eingreifen könne. (dif, 20.11.09) Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 2 Ss OWi 127/2009
Für Fahrlehrer sollte das Handy unterwegs tabu sein

Das Oberlandesgericht Bamberg hat den Grundsatz bekräftigt, dass ein Fahrlehrer auf Schulungsfahrt als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht mit dem Handy telefonieren darf.