-- Anzeige --

Geschwindigkeitsmessung: Auf den Abstand kommt es an

24.06.2013 13:33 Uhr
Scheinwerfer
Befindet sich ein Fahrzeug ständig im Lichtkegel des Vordermanns, so ist der Abstand zu diesem gleichbleibend
© Foto: picture alliance_Maximilian Schönherr

Messen Polizeibeamte die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nachts durch Hinterherfahren, so kann ein gleichbleibender Abstand zum Vordermann nur dann bejaht werden, wenn sich dieser ständig im Lichtkegel des Streifenwagen befunden hat.

-- Anzeige --

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hält ein Streifenwagen den nötigen gleichbleibenden Abstand bei einer nächtlichen Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ein, wenn sich das vordere Fahrzeug ständig im Lichtkegel des Polizeiautos befindet.

Im vorliegenden Fall war der Betroffene nachts mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone an einem Streifenwagen vorbeigefahren. Die Polizeibeamten folgten dem Fahrzeug in einem Abstand von etwa 30 Metern auf einer Strecke von 500 Metern und lasen dessen Geschwindigkeit von ihrem Tacho ab. Nach Abzug eines Toleranzwertes ergab sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h, was eine Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge hatte. Hiergegen wandte sich der Betroffene mit der Begründung, die Messung sei unzuverlässig, da hierbei keinerlei Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen gemacht wurden.

Das Gericht sah dies anders. Zwar handele es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren. Auch verlange die Rechtsprechung bei einer solchen Messung grundsätzlich Feststellungen zur Sicht und zur Beleuchtungssituation vor Ort. Betrage der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug allerdings – wie hier – deutlich weniger als 100 Meter, so reiche es aus, sich an den Scheinwerfern des Polizeifahrzeugs zu orientieren. Da sich das Fahrzeug des Betroffenen ständig im Lichtkegel des Streifenwagens befand, seien weitere Feststellungen entbehrlich.

(tf)

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 322 SsBs 69/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.