-- Anzeige --

Haftung bei Überholen im Überholverbot

27.07.2006 12:33 Uhr

Wer im Überholverbot überholt, muss gegebenenfalls auch für Fahrfehler anderer Kraftfahrer haften.

-- Anzeige --

Wer trotz Überholverbots ein nach links abbiegendes landwirtschaftliches Gespann überholt, muss damit rechnen, bei einer Kollision den Schaden allein zu bezahlen. Ein Mitverschulden des Traktorfahrers liegt nach Ansicht des Amtsgerichts Verden nicht vor. Der Landwirt muss sich demnach bei einem solch groben Verstoß des überholenden Pkw-Fahrers auch nicht die Betriebsgefahr seines landwirtschaftlichen Gespanns anrechnen lassen. (jlp, 27.07.06) Amtsgericht Verden Aktenzeichen 2 C 180/05

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.