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Haftung für Hochwasserschaden

22.11.2013 09:47 Uhr
Schlamm und Wasser können immense Schäden am Fahrzeug verursachen

Wird bei Hochwasser ein Fahrzeug beschädigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Land haften.

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Wird ein Wasserableitungsgraben an einer Autobahn vom Straßenbauträger nicht ausreichend dimensioniert, sodass sich hieraus die Gefahr eines Hochwassers für nahe gelegene Hausgrundstücke ergeben kann, so verletzt das Land seine Verkehrssicherungspflicht.

Daher muss es Schadenersatz leisten, wenn es zu Grundstücksüberschwemmungen kommt und hierbei Privatfahrzeuge beschädigt werden.

Im vorliegenden Fall waren dem Land weitere Schutzmaßnahmen zumutbar und hätten den Schadeneintritt verhindert.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 11 U 198/10 (n.rk.)

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