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Haftung trotz Vorfahrt

02.01.2014 13:15 Uhr
Haftung trotz Vorfahrt
Wer viel zu schnell unterwegs ist, kann trotz Vorfahrtsberechtigung haften
© Foto: Klaus Eppele_Fotolia

Kommt es zu einem Unfall im Kreuzungsbereich zweier Straßen, so kann auch der Vorfahrtsberechtigte für die Unfallfolgen haften.

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Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich zweier Straßen, dann kann auch der Vorfahrtsberechtigte für die Unfallfolgen haften. Dies gilt dann, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten hat und der wartepflichtige Fahrzeugführer langsam und sehr vorsichtig in die Kreuzung eingefahren ist.

In einer solchen Verkehrssituation trifft den Vorfahrtsberechtigten eine überwiegende Haftung, welche das Gericht mit 2/3 bewertete.

(jlp)

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 4938/12

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