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Halbe Haftung für Unfall beim Abbiegen

11.05.2009 07:03 Uhr

Kollidiert ein Linksabbieger mit einem überholenden Fahrzeug, wird die Schuld geteilt, wenn unklar ist, wie sich der Unfall im Einzelnen zugetragen hat.

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Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft bei unklarer Sachlage beide Fahrer die gleiche Schuld. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im verhandelten Fall kollidierte ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, während der Motorradfahrer noch weit entfernt gewesen sei. Der Motorradfahrer hingegen schilderte, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug unvermindert langsam gefahren sei und auch keinen Blinker gesetzt habe. Aus diesem Grund habe er sich zum Überholen entschlossen. Da keine Zeugen zugegen waren, die den genauen Unfallhergang hätten bezeugen können, konnte der Unfall nicht mehr aufgeklärt werden. Daher hat das Gericht zunächst geprüft, ob ein so genannter Anscheinsbeweis - nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so verhalten hat - zugunsten einer Partei greifen würde. Da dies nicht der Fall war, teilten die Richter die Haftung zu je 50 Prozent auf beide Parteien auf. (bub, 11.5.09) Oberlandesgericht Celle Aktenzeichen 14 U 97/07

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