Wer ohne Freisprechanlage im fahrenden Auto telefoniert, zahlt 40 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg. Kaum bekannt ist die Tatsache, dass auch das Nutzen der Kamerafunktion eines Mobiltelefons im Auto ein Bußgeld zur Folge haben kann. Gleiches gilt für die Zusatzfunktion Diktiergerät, weil der Gesetzgeber jeden Benutzungsart eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung untersagt. Das Verwenden eines speziellen Diktiergerätes ist dagegen erlaubt. Wie der ADAC mitteilt, muss die Freisprechanlage nicht fest in das Fahrzeug eingebaut sein – ein Headset mit Mikrofon und Kopfhörer am Ohr ist zulässig. Wenn das Handy nicht in einer Halterung befestigt ist, darf der Fahrer nur die Tasten bedienen, das Handy aber nicht aufnehmen. In die Hand darf er es nur nehmen, um es an einen anderen Platz zu legen. Nicht in das Handyverbot eingeschlossen ist nach wie vor das Funkgerät. Der Gesetzgeber spricht mit dem Handyverbot nur das öffentliche Fernsprechnetz an. (kitz, 9.12.05)
Handy: Was ist im Auto erlaubt?
Auch die Zusatzfunktionen eines Mobiltelefons dürfen im fahrenden Auto nicht genutzt werden.