Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland kann neben Deutsch auch in anderen Sprachen abgelegt werden. Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist diese Möglichkeit allerdings auf bestimmte Sprachen beschränkt. Wem das nicht gefällt, dem nutzt auch der Gang zum Richter nichts. Im verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltsauskunft hinweist, wollte eine Tamilin aus Sri Lanka ihre Theorieprüfung in Deutschland in tamilischer Sprache ablegen. Um das durchzusetzen, stellte sie bei Gericht einen Eilantrag. Den wiesen die Richter zurück. Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung könne in Deutschland nicht in tamilischer Sprache abgelegt werden. Grundsätzlich sei sie auf Deutsch abzulegen; andere Sprachen seien nur dann möglich, wenn sie - wie zum Beispiel Englisch und Französisch - im Katalog der FeV aufgeführt seien. Tamilisch gehört nicht zu diesem Katalog. (bub) Verwaltungsgericht Berlin Aktenzeichen VG 11 L 142.11
Keine Theorieprüfung in tamilischer Sprache
Seit dem 1. Januar kann die Theorieprüfung in Deutschland nur noch in den Fremdsprachen abgelegt werden, die im Katalog der FeV aufgeführt sind. Ein Gang zum Gericht ändert daran nichts.