Bei den modernen Fahrzeugen ist nicht davon auszugehen, dass sie bereits bei einer Laufleistung von rund 88.000 Kilometern einen Kolbenfresser haben, der zum Motorschaden führt. Ist dies der Fall, kann der Käufer eines solchen Fahrzeuges Schadensersatz vom Verkäufer verlangen (tra, 12.09.05) Oberlandesgericht Frankfurt Aktenzeichen 24 U 198/04
Kolbenfresser ist technischer Mangel
Bei modernen Fahrzeugen muss ein Kolbenfresser nicht hingenommen werden.