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"Komischer Vogel" ist keine Beamtenbeleidigung

17.10.2008 11:57 Uhr

Ein Polizeibeamter muss nicht beleidigt sein, wenn ihn jemand einen "komischen Vogel" nennt.

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Allein der Gebrauch der umgangssprachlichen Redewendung: "Sie sind mir ein komischer Vogel" gegenüber einem Polizeibeamten in einer vernehmungsähnlichen Situation stellt noch keine Beleidigung dar. Mit einer solchen Äußerung liegt kein Angriff gegen die Menschenwürde vor. Die Diffamierung der Person steht bei einer solchen Äußerung nicht im Vordergrund. Insbesondere liegt keine persönliche Herabsetzung vor. (jlp, 17.10.08) Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 3 Ss 64/08

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