Die beiden Autofahrer wurden schon einmal wegen Mordes verurteilt, nachdem sie im Februar 2016 mit 170 km/h über den Berliner Kurfürstendamm gerast waren und dabei einen Rentner getötet hatten. Das Berliner Landgericht verurteilte die beiden Täter wegen Mordes.
Das entsprechende Urteil hob der BGH auf. Das höchste deutsche Gericht kritisierte Rechtsfehler im Urteil: Der notwendige bedingte Vorsatz sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, hieß es in den Entscheidungsgründen.
Seit November des vergangenen Jahres standen die Ku’Damm-Raser erneut vor Gericht – und wurden erneut wegen Mordes verurteilt. „Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt", zitiert die Süddeutsche Zeitung das Landgericht Berlin. Die Raser seien „selbstverliebt und rücksichtslos“ gewesen.
(tc)