Im vorliegenden Fall hatte sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Fahrzeugkolonne gebildet, die 25 bis 30 Stundenkilometer schnell fuhr. Die zulässige Geschwindigkeit auf dieser Strecke beträgt allgemein 70 Stundenkilometer. Der Motorradfahrer wollte mit etwa 75 bis 80 Stundenkilometer an der Kolonne vorbeifahren, als die Fahrerin eines Pkw aus der Kolonne ausscherte, um in einem Wirtschaftsweg zu wenden. Hierbei erfasste sie den Motorradfahrer, wobei dieser schwere Verletzungen und sein Motorrad einen Totalschaden erlitt. Die Pkw-Fahrerin hatte ordnungsgemäß geblinkt.
Der Motorradfahrer erhielt nur 50 Prozent der geltend gemachten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, da das Gericht in seinem Fahrverhalten ein erhebliches Mitverschulden sah.
(tra)
Landgericht Tübingen
Aktenzeichen 5 O 80/11