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P-Schein: Zuverlässigkeit ist Voraussetzung

26.08.2011 15:00 Uhr
Wer wegen schwerer Verbrechen im Knast saß, kann als nicht zuverlässig genug für die Personenbeförderung eingestuft werden

Wer wegen Mordes und schweren Raubs im Gefängnis gesessen hat, hat kein Recht, eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung zu erwerben.

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Wer eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung haben möchte, muss einer besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Hierzu gehört, dass der Führerscheinbewerber die Gewähr bietet, die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung der ihm anvertrauten Personen obliegen, zu beachten. Diese Voraussetzungen bildet ein ehemaliger Strafgefangener, der wegen Mordes und wegen schweren Raubs verurteilt wurde, bei der Beurteilung seiner persönlichen Zuverlässigkeit nicht. Dieser Zuverlässigkeitsmangel besteht selbst dann weiter, wenn in einem medizinisch-psychologischen Eignungsgutachten der Fahrerlaubnisbewerber positiv beurteilt wird. (jlp) Verwaltungsgericht Gießen Aktenzeichen 6 K 4151/09.GI

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