-- Anzeige --

Parkausweis verblasst: Inhaber muss Abschleppkosten zahlen

11.08.2022 14:28 Uhr | Lesezeit: 3 min
Parkausweis
Ein Parkausweis verliert seine Gültigkeit, wenn das entsprechende Dienstsiegel verschwindet
© Foto: Björn Wylezich/stock.adobe.com

Wenn eine Parkberechtigung ausgeblichen und nicht mehr leserlich ist, sollte sich der Besitzer des Ausweises schnellstmöglich um Ersatz kümmern. Denn falls das Ordnungsamt den Wagen abschleppen lässt, muss der dafür aufkommen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts in Koblenz.

-- Anzeige --

Die Plattform kostenlose-urteile.de informiert über folgenden Fall: Ein Mann erhielt mit der Berechtigung, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zu nutzen, von der Stadt auch einen entsprechenden Parkausweis. Diesen befestigte er an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs. Rund ein Jahr nach Erhalt des Ausweises stellte der Mann sein Auto auf einem Schwerbehindertenparkplatz vor dem Bahnhof ab. Weil auf dem Ausweis kein Dienstsiegel mehr sichtbar war, ließ das Ordnungsamt den Pkw abschleppen und stellte dem Mann die Kosten von knapp 260 Euro in Rechnung.

Dagegen klagte der Ausweisinhaber. Er war der Ansicht, die Stadt habe ihm einen mangelhaften Ausweis ohne Stempel ausgestellt. Falls jemals ein Stempel auf dem Ausweis existiert habe, sei dieser viel zu schnell verblasst. Daher müsse auch die Stadt die Kosten tragen.

Das Gericht wies jedoch die Klage des Parkausweisbesitzers ab. Die Stadt konnte jedoch glaubhaft vermitteln, dass der Parkausweis zunächst ordnungsgemäß gestempelt war. Offenbar war das Siegel durch die Sonneneinstrahlung schnell ausgeblichen – das falle allerdings in den Verantwortungsbereich des Ausweisinhabers. Dieser hätte sich selbst darum kümmern müssen, den Berechtigungsschein zu erneuern – spätestens nach einem Hinweis des Ordnungsamts drei Monate vor dem Vorfall.

Landgericht Koblenz
Aktenzeichen 1 O 328/21

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.