Viele übersehen, dass es sich auch bei einem Geldverleih unter Freunden oder Verwandten um ein Darlehensverhältnis handelt, welches regelmäßig zu verzinsen ist. Oft werden solche privaten Darlehen aber zinsfrei oder nur zu einem niedrigen Zinssatz gewährt. Finanzbehörden gehen hierbei jedoch häufig von einer Schenkung der Zinsen aus. In einem solchen Fall kann unter Umständen eine Schenkungssteuer anfallen. Hierauf verweist die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS.
Privatdarlehen an Kinder oder Ehepartner haben einen hohen Freibetrag bei der Schenkungssteuer und sind daher meist unproblematisch. Bei Darlehen an Eltern, Großeltern oder Geschwister liegt der Freibetrag jedoch bereits deutlich niedriger. Wer sich hier innerhalb von zehn Jahren mehr als insgesamt 20.000 Euro leiht, könnte vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Dies gilt sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer.
Vorsicht ist auch bei einem zu niedrigen Zinssatz geboten. Finanzbehörden nehmen eine Schenkung regelmäßig bereits dann an, wenn der Zinssatz drei Prozent oder weniger beträgt.
(tf)