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Rotlichtverstoß: Kein Fahrverbot im Härtefall?

16.05.2017 16:00 Uhr
Rotlichtverstoß: Kein Fahrverbot im Härtefall?
Bei Rot drüber: Ausnahmen vom Regelfahrverbot werden streng geprüft
© Foto: destina/Fotolia

Wer eine rote Ampel überfährt, dem droht in der Regel ein vorübergehendes Fahrverbot. Aber es gibt Ausnahmen, informiert der D.A.S. Leistungsservice.

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Wer weiterfährt, obwohl die Ampel rot zeigt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Von diesem „Regelfahrverbot“ gibt es aber Ausnahmen, unter anderem deshalb, weil Richter einen Ermessensspielraum haben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg erklärte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass Ausnahmen vom Fahrverbot wegen eines „außergewöhnlichen Härtefalles“ möglich seien. So ein Härtefall liege zum Beispiel vor wegen Existenzgefährdung, Krankheit, zwingend nötiger Arztbesuche oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Auch beim sogenannten Augenblicksversagen oder geringer Ortskenntnis kann der Richter vom Fahrverbot absehen.

Derartige Härtefälle sind aber laut OLG Bamberg eingehend zu prüfen, etwa durch ärztliches Gutachten – im Fall einer Krankheit – oder die Vernehmung des Arztes. Bloße Behauptungen genügen nicht.  

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 Ss OWi 1620/16

(tc)

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