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Schadenersatz wegen fehlendem Hinweisschild

23.07.2012 11:35 Uhr

Kommt es infolge einer nicht ordnungsgemäß beschilderten Verkehrsinsel zu einem Unfall, so kann der Geschädigte Schadenersatz von der Behörde verlangen.

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Wenn eine  Verkehrsinsel infolge eines Unfall nicht mehr ordnungsgemäß beschildert ist, hat entweder der Straßenbaulastträger für sofortige Abhilfe zu sorgen oder die Polizei muss Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Unterbleibt dies und kommt es zu einem Unfall, kann der Geschädigte Schadenersatz von der Behörde verlangen.

In dem entschiedenen Fall war eine Verkehrsmittelinsel bei einem Unfall dergestalt beschädigt worden, dass das Verkehrsschild "rechts vorbei" nicht mehr vorhanden war. In der Dunkelheit war die Insel kaum noch zu erkennen. 

Ein Autofahrer übersah die Insel im Dunklen und verlangte Schadensersatz für die Schäden an seinem Fahrzeug. Zu Recht, entschied das Gericht. Wenigstens die Polizei hätte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen, damit die Verkehrsinsel gut sichtbar war.  

(tra)

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 9 U 165/09

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