In dem entschiedenen Fall war eine Verkehrsmittelinsel bei einem Unfall dergestalt beschädigt worden, dass das Verkehrsschild "rechts vorbei" nicht mehr vorhanden war. In der Dunkelheit war die Insel kaum noch zu erkennen.
Ein Autofahrer übersah die Insel im Dunklen und verlangte Schadensersatz für die Schäden an seinem Fahrzeug. Zu Recht, entschied das Gericht. Wenigstens die Polizei hätte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen, damit die Verkehrsinsel gut sichtbar war.
(tra)
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 9 U 165/09