Auch ein Außendienstler darf das Umsetzen von einem Einsatzpunkt zum anderen nicht ohne ausreichenden Bezug zu seiner Tätigkeit für eigene Erledigungen nutzen - selbst nicht in der regulären Arbeitspause. Kommt er dabei nämlich zu Schaden, kann er für diese "private" Wegstrecke mit einer Anerkennung als Arbeitsunfall nicht mehr rechnen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mitteilt, hatte ein städtischer Verkehrsermittlers sich schwer verletzt, als er in einer solchen Pause sein privates Motorrad aus der Werkstatt abholen und auf dem Wege zwischen zwei Arbeitseinsätzen nach Hause bringen wollte. Mit der Motorradfahrt erfüllte der Mann zum Unfallzeitpunkt also keine arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflicht, so dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde. (ab) Bundessozialgericht Aktenzeichen B 2 U 14/10 R
Unfall ohne Bezug zur Tätigkeit ist kein Arbeitsunfall

Eine Motorradunfall während der Arbeitspause ist kein Arbeitsunfall, wenn der Zusammenhang zu dienstlichen Obliegenheiten fehlt.