-- Anzeige --

Vandalismus am Auto: Wer zahlt den Schaden?

08.02.2024 12:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neuwagen Brandschaden
Die beste Vorbeugemaßnahme gegen zerstochene Reifen in sogenannten "In-Vierteln", bei Demonstrationen, Großveranstaltungen oder Umzügen: eine Garage oder ein Stellplatz fernab des närrischen Treibens
© Foto: Martin Wichmann/dpa

Angekokelter oder zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, schlimmstenfalls eingeschlagene Scheiben: Vandalismus gehört zu den häufigsten Schadensursachen. Nicht immer trägt die Kfz-Versicherung alle Kosten. Mit Beginn des Straßenkarnevals steigt mancherorts das Risiko, dass Fahrzeuge mutwillig beschädigt werden.

-- Anzeige --

Ob die eigene Kfz-Versicherung zahlt oder nicht, hängt vom Versicherungsvertrag und von der Art des Schadens ab. Im Falle eines Brandschadens übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten in der Regel komplett, selbst bei einem Totalschaden. Zudem ist Glasbruch auch durch Vandalismus darüber abgedeckt. Alle anderen Schäden, die auf Vandalismus zurückzuführen sind, erstattet hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Das gilt für einen abgebrochenen Spiegel ebenso wie für den verkratzten Fahrzeuglack. „Zahlt die Vollkaskoversicherung, folgt die Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse“, erklärt Versicherungsexperte Roland Richter von der R+V. 

Umso wichtiger ist es, bei angekündigten Demonstrationen, Großveranstaltungen, aber auch den anstehenden Fastnachts- oder Karnevalsumzügen das Auto an einem sicheren Ort abzustellen. „Am besten eignen sich eine Garage oder ein Stellplatz fernab des närrischen Treibens“, rät Richter. Ebenfalls sinnvoll: regelmäßig nach dem Auto schauen. 

Tipps und Hinweise im Schadensfall

  • Bei Vandalismusschäden am Auto sollte zuerst die Polizei informiert werden. Anschließend die Schäden fotografieren und der Versicherung melden.
  • Wird das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus beschädigt, haftet der Parkhausbetreiber in der Regel nicht.
  • Können Täterinnen oder Täter ausfindig gemacht werden, müssen diese den Schaden zahlen. Ist die eigene Kfz-Versicherung zwischenzeitlich für Kosten aufgekommen, wird sie Schadensersatz geltend machen.
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.