Ein Autofahrer raste immer wieder und kassierte innerhalb von zehn Monaten 14 Punkte. Er musste Bußgelder bezahlen und befristete Fahrverbote hinnehmen. Seiner Fahrerlaubnisbehörde wurde die Sache zu bunt, sie verlangte eine MPU. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, verlor er seine Fahrerlaubnis. Der Autofahrer klagte dagegen.
Normalerweise werde die Fahrerlaubnis bei acht Punkten entzogen - dazu müsse der Raser aber vorab schriftlich ermahnt und verwarnt worden sein, wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf hin. Das sei nicht erfolgt.
Dennoch winkte das Gericht das Vorgehen der Behörde durch. Bei "unverbesserlichen Rasern" sei eine MPU auch ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich, hieß es im Urteil. Der Autofahrer im konkreten Fall sei – mit seinen Verkehrssünden – ein solcher Ausnahmefall.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen 6 K 482/18
(tc)