Motorradbekleidung stellt Schutzkleidung für den Motorradfahrer dar. Wird diese bei einem Unfall beschädigt, so hat der Schädiger vollen Ersatz zu leisten. Abzüge, weil die Sachen bereits gebraucht waren, sind nicht zulässig. Sie muss komplett ersetzt werden, weil der Fahrer sie als Schutz braucht. Handelte es sich um eine Jacke, für die bei einem Verkauf auch "Liebhaberpreise" gezahlt worden wären, muss auch hierfür ein Ausgleich gezahlt werden (tra, 4.6.08) Landgerichts Darmstadt Aktenzeichen 13 O 602/05
Voller Schadensersatz für Motorradbekleidung
Motorradbekleidung muss nach einem Unfall vom Schädiger voll ersetzt werden - Abzüge, weil sie bereits gebraucht war, sind nicht zulässig.