Im Fall schätzten Polizisten, die an einer Kreuzung standen, dass ein Autofahrer länger als eine Sekunde Rot „sah“, als er über die Ampel fuhr. Für seinen qualifizierten Rotlichtverstoß bekam er eine saftige Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot.
Dem Oberlandesgericht Hamm reichte das nicht: Eine „Pi-mal-Daumen“-Aussage der Polizei sei nicht genug, wenn es darum gehe, nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot zu verhängen. Es brauche konkrete Anhaltspunkte, um die Rotlicht-Dauer genau zu bestimmen.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 4 RBs 404/17
(tc)