„Auch im Falle einer medizinischen Indikation, insbesondere für die Verordnung von Cannabis-Blüten, begründet eine Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis Zweifel an der Fahreignung“, heißt es in den Empfehlungen des Arbeitskreises V, der sich in Goslar mit dem Thema Cannabis und Fahreignung beschäftigt hatte. Aus Gründen der Verkehrssicherheit heraus sei es deshalb erforderlich, die Fahreignung zu prüfen.
Patienten, die Cannabis konsumieren und Auto fahren wollen, müssen nach Ansicht der Verkehrsexperten vor dem Konsum „durch entsprechend qualifizierte Ärzte umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit informiert und begleitet werden“. Dies sei zu dokumentieren. „Der Gesetzgeber wird gebeten, für Kontrollen im Straßenverkehr ein geeignetes Nachweisdokument vorzusehen“, schreibt der Arbeitskreis.
Höher THC-Grenzwert, kein sofortiger FE-Entzug
Aber es gab in Goslar auch weniger strikte Meinungen zum Thema. Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die den Behörden zum ersten Mal im Straßenverkehr auffallen, seien „nicht ohne Weiteres als ungeeignet“ zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Es seien lediglich Zweifel angebracht, die durch eine MPU ausgeräumt werden könnten.
Auch der bislang herrschende Grenzwert von 1 ng/ml THV im Blutserum stand in der Kritik – nämlich als zu niedrig. Der Verkehrsgerichtstag befürwortet 3 ng/ml als Grenzwert, ab dem das fehlende „Trennungsvermögen“ zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr unterstellt werden darf.
(tc)