Alljährlich zum 1. März ändert sich die Farbe von Moped- und Rollerkennzeichen: 2016 waren sie grün, dann schwarz und seit Neuestem sind sie blau. Der Versicherer HUK Coburg erklärt, dass die Farbwechsel mit dem Versicherungsstatus der Gefährte zu tun haben. Zwar muss man als Halter eines Kleinkraftrades keine Zulassung besitzen und Steuern bezahlen, aber man benötigt einen Versicherungsnachweis in Form des Kennzeichens. So weist der Halter nach, dass sein Kleinkraftrad haftpflichtversichert ist. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die das Moped oder der Roller bei Dritten verursacht.
Der Versicherungsschutz gilt aber nur für ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Die Farbe wechselt jährlich, damit Ordnungshüter schon von weitem erkennen können, ob Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz haben. Ist dem nicht so, verstößt der Fahrer gegen §6 Pflichtversicherungsgesetz. Dann drohen ihm Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. (ms)