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Alkoholauffälligkeit bleibt Hauptgrund für MPU

13.11.2020 10:46 Uhr | Lesezeit: 2 min
Alkoholauffälligkeit bleibt Hauptgrund für MPU
Vor allem Autofahrer, die "zu tief ins Glas geschaut haben", müssen sich der Auswertung zufolge einer MPU unterziehen
© Foto: BASt

Fahren unter Alkoholeinfluss ist nach wie vor die Hauptursache für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Insgesamt ist die Zahl der Personen, die sich einer MPU unterziehen müssen, aber seit Jahren rückläufig.

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Im vergangenen Jahr 2019 wurden insgesamt 86.177 MPUs durchgeführt. Darüber berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer aktuellen Pressemitteilung. Damit habe sich die Zahl der Begutachtungen um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr verringert.

Mit fast 40 Prozent sind die MPU, die aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss verordnet wurden, nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten, schreibt die BASt. Erst dann folgen mit einigen Prozentpunkten Abstand die MPU-Gründe „Drogen und Medikamente“ mit 31 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (18 Prozent).

Mehr als die Hälfte besteht die MPU

Bei den Ergebnissen der MPU habe es im Vergleich zum Vorjahr 2018 aber keine relevanten Veränderungen gegeben. So wurden von den 86.177 begutachteten Personen insgesamt 57 Prozent als „geeignet“ eingestuft. Rund 38 Prozent bewerteten die Gutachter hingegen als „ungeeignet“, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Knapp fünf Prozent erhielten außerdem die Empfehlung, an einem Kurs „zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung“ teilzunehmen.

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KOMMENTARE


Andreas D.

16.11.2020 - 08:53 Uhr

... und da frage ich mich doch warum die Politik nicht die 0,0 Promille Regelung durchsetzt. Alle, wirklich ALLE, Menschen mit denen ich darüber rede, haben kein Verständnis für die 0,5 Regelung. Sage mir doch mal jemand, welchen Vorteil es hat mit Alkohol Auto zu fahren! Ihnen fällt nichts ein? Was hat dann die 0,5 Promille Regelung für einen Sinn? ALOKOHL TÖTET!!


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