-- Anzeige --

Bekifft in der Fahrstunde

05.11.2018 13:45 Uhr
Bekifft in der Fahrstunde
So bereitete sich ein 25-Jähriger auf eine Fahrstunde vor - Polizei und Behörden griffen durch
© Foto: kwarner / stock.adobe.com

Beamten der Münchner Polizei fielen die glasigen, geröteten Augen eines Fahrschülers auf – ein Drogenschnelltest brachte schnell ein positives Ergebnis: Cannabis-Konsum.

-- Anzeige --

Ein Fahrschul-Pkw geriet im Münchner Stadtteil Neuperlach ins Visier der Verkehrspolizei. Nach Informationen des Münchner Merkurs bemerkten die Beamten „gerötete und glasige Augen“, als sie den 25-jährigen Fahrschüler kontrollierten. Ein freiwilliger Drogenschnelltest brachte rasch Klarheit, als dieser positiv auf Cannabis anschlug.

„Der Fahrschüler gab an, dass er regelmäßig Drogen konsumiere“, schreibt der Merkur. Seine Abschlussfahrstunde sei abgebrochen, seine am nächsten Tag geplante Prüfung abgesagt worden. Aber es gab noch weitaus mehr Ärger, wie es im Bericht heißt: Blutentnahme, mehrere hundert Euro Geldstrafe, zwei Punkte und Fahrverbot.

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.