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Cannabis im Straßenverkehr

03.10.2023 10:19 Uhr | Lesezeit: 4 min
Cannabis
Ein Verkehrspsychologe von TÜV SÜD Pluspunkt beantwortet die wichtigsten Fragen
© Foto: JasonDoiy/iStock/ Getty Images Plus

Das Bundeskabinett hat Mitte August die Teillegalisierung von Cannabis verabschiedet. Welche Auswirkungen das auf die Verkehrssicherheit hat und welche Risiken von Cannabis im Straßenverkehr ausgehen, hat Thomas Wicke, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt beantwortet.

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Mit der Neuregelung sollen die Veräußerung und der Erwerb von Cannabisprodukten im gesetzlichen Rahmen nicht mehr strafbar sein. Anfang 2024 könnte das Gesetz in Kraft treten. Doch genau wie Alkohol beeinträchtigt auch Cannabis die Fähigkeit zum Autofahren. TÜV SÜD Pluspunkt warnt in einer Pressemitteilung, dass Tetrahydrocannabinol (THC) psychoaktiv wirkt und die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit ein. Auch starke Müdigkeit, Störungen der Motorik, Selbstüberschätzung, Ausrichten der Wahrnehmung auf irrelevante Nebenreize, Euphorie, erhöhte Lichtempfindlichkeit und das gesteigerte Risiko einer drogeninduzierten Psychose können mit dem Konsum einhergehen.

Fahreignung trotz Cannabiskonsum?

Wie Cannabis im Hinblick auf die Fahreignung beurteilt wird, hängt vom konkreten Konsumverhalten ab, heißt es weiter. Der Fahrerlaubnisentzug sei nur bei regelmäßiger Einnahme oder einer Abhängigkeit vorgesehen. Bei gelegentlichem Konsum könne die Fahreignung gegeben sein – vorausgesetzt, Konsum und Fahren sind zeitlich ausreichend getrennt. Doch wann ist das? „Rechtlich gesehen geht es um die Frage, ab welcher THC-Konzentration keine ausreichende Trennung mehr zwischen Konsum und Fahren gegeben ist“, sagt Wicke. Der Grenzwert liege bei einem THC-Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ab dieser Konzentration begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn er keine Ausfallerscheinungen zeigt. Das entspricht in etwa einer Fahrt mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Diese Konsequenzen drohen

Wird ein Fahrer mit Cannabis im Blut erwischt, drohe beim ersten Mal ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Außerdem ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Hier muss der Fahrer innerhalb von drei Monaten nachweisen, dass er kein Dauerkonsument ist und den Konsum und die Fahrzeugnutzung künftig trennen kann. „Das nachzuweisen ist jedoch gar nicht so einfach, da sich das psychoaktive THC nur sehr langsam im Körper abbaut und die Abbauprodukte – besonders bei regelmäßigem Konsum – noch über Wochen im Blut und über Monate im Urin nachweisbar sind“, weiß Wicke. Während sich Alkohol gleichmäßig abbaut, verläuft der Cannabisabbau nicht linear. Außerdem sei die Wirkstoffkonzentration unkalkulierbar, da diese in Naturprodukten nicht konstant ist.

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