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Corona: Immer mehr Fahrschulen dürfen Arbeit wieder aufnehmen

01.05.2020 23:38 Uhr | Lesezeit: 5 min
Corona: Immer mehr Fahrschulen dürfen Arbeit wieder aufnehmen
B/BE ist die einzige FE-Klasse, die bislang nur in NRW geschult werden darf
© Foto: hedgehog94/stock.adobe.com

Nach Nordrhein-Westfalen dürfen nun auch in Brandenburg und ab Montag in Thüringen und Sachsen Fahrschulen wieder teilweise arbeiten. In NRW gibt es einige Änderungen. Die übrigen Landesverbände kämpfen weiter für eine Perspektive.

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Schritt für Schritt lassen immer mehr Länder Fahrschulen wieder arbeiten. Nach Nordrhein-Westfalen dürfen nun auch in Brandenburg und ab Montag in Thüringen und Sachsen Fahrschulen wieder teilweise arbeiten.

Teilweise Öffnung in Thüringen

In Thüringen hatten die Fahrlehrer am Mittwoch noch mit einer großen Demonstration mit rund 100 Autos auf sich aufmerksam gemacht. „Das war wirklich eine schöne Sache“, sagt Harry Bittner, Vorsitzender des Thüringer Fahrlehrerverbandes. „Sowohl die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner als auch Staatssekretärin Susanna Karawanskij haben sich jeweils eine halbe Stunde Zeit genommen, um über unser Anliegen zu sprechen.“ Nichtsdestotrotz sei die eigentliche Arbeit zur Erreichung einer Öffnung aber abseits von Demonstrationen im ständigen Austausch mit dem Ministerium erfolgt. Thüringens Fahrschulen dürfen ab kommender Woche wieder praktischen Unterricht in den Motorrad-Klassen erteilen. Theorieunterricht darf als Präsenzunterricht für alle Klassen stattfinden. Welche Schutzmaßnahmen hierfür verordnet werden, steht zur Stunde noch nicht fest.  

Ausübungsverbot auch in Sachsen teilweise aufgehoben

Auf den intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen ohne öffentliche Demonstrationen setzen die übrigen Landesverbände. „So etwas hätte bei uns überhaupt nichts bewirkt, ganz im Gegenteil“, sagt zum Beispiel Andreas Grünewald, Vorsitzender des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer. Auch hier dürfen Fahrschulen ab dem 4. Mai teilweise wieder arbeiten. „Das Tätigkeitsverbot gilt für Fahrschulen in Sachsen bis auf Weiteres nur noch für die praktische Ausbildung der Klassen B/BE“, so Grünewald. Fahrstunden für Zweirad- und Nutzfahrzeugklassen dürfen ebenso wie der Theorieunterricht für alle Klassen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen wieder stattfinden. Auch  hier liegt die Verordnung, die auch die Schutzmaßnahmen regeln wird, zur Stunde noch nicht vor.

Arbeit in Brandenburg bis zunächst 8. Mai möglich

In Brandenburg ist ab sofort und bis zum Ablauf der aktuellen Verordnung am 8. Mai 2020 praktische Ausbildung im Zweiradbereich wieder möglich, so der Fahrlehrer-Verband Land Brandenburg. Auch bei der Einweisung am Fahrzeug müsse auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet werden. Darüber hinaus könne unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Mund-Nase-Bedeckung, Mindestabstand von 1,50 Metern) in den Räumen der Fahrschule eine Vorbereitung auf die Theorieprüfung erfolgen (Vorprüfung oder persönliche Konsultation).

Änderungen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist am heutigen Freitagabend die neue Verordnung herausgekommen. Dort wurde die Vorgabe von zehn Quadratmetern pro Person beim Theorieunterricht ersetzt durch fünf Quadratmeter. Neben dem Theorieunterricht dürfen auch Kurse (FES/ASF) stattfinden. Außerdem ist neu, dass nun auch die Mitnahme von Fahrlehreranwärtern im praktischen Unterricht erlaubt ist, so Kurt Bartels, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Nordrhein. „Ich bin sehr dankbar, dass mein Kollege aus Westfalen Friedel Thiele und ich sehr schnell Gehör gefunden haben und die völlig unpraktikable Regelung von 10 Quadratmetern pro Person rasch nachgebessert wurde“, so Bartels. Die vollständige Verordnung kann unten heruntergeladen werden.

Beharrlicher Kampf in den übrigen Bundesländern

In den übrigen Bundesländern kämpfen die Landesverbände weiter mit schriftlichen Eingaben und beharrlichen Telefonaten um eine Perspektive für die Fahrschulen. Es wird damit gerechnet, dass es in der kommenden Woche in weiteren Ländern Aussagen gibt, wann und unter welchen Umständen die Fahrschulen wieder arbeiten dürfen.

(bub)

 

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