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"Die Reform des Fahrlehrerrechts insgesamt hat in dieser Legislaturperiode eine hohe Priorität"

04.06.2014 12:47 Uhr
"Die Reform des Fahrlehrerrechts insgesamt hat in dieser Legislaturperiode eine hohe Priorität"
Renate Bartelt-Lehrfeld vom Bundesverkehrsministerium
© Foto: Sylke Bub

Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin des für das Straßenverkehrsrecht zuständigen Referats LA 21 beim Bundesverkehrsministerium, im "Fahrschule"-Interview.

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"Fahrschule": Wie wird es im neu aufgestellten Bundesverkehrsministerium mit der Fahranfängervorbereitung weitergehen?

Renate Bartelt-Lehrfeld: Die Fahranfängervorbereitung hat nach wie vor einen hohen Stellenwert bei uns im Haus und ist ja auch Gegenstand des Koalitionsvertrages. Wir knüpfen hier an das Rahmenkonzept zur Verbesserung der Fahranfängersicherheit in Deutschland an; da sind ja schon erste Pfeiler gesetzt worden. Die Wissenschaftler haben hier die Grundzüge für eine neu ausgerichtete Fahranfängervorbereitung skizziert. Und jetzt gilt es, konkrete Maßnahmen umzusetzen - gemeinsam mit einer Projektgruppe, in der alle Beteiligten vertreten sind, also Fahrlehrer, Prüforganisationen, Verbände und Wissenschaft und natürlich unser Haus.

Wie schnell wird das passieren?

Das werden sicherlich kurz- und langfristige Maßnahmen sein. Wir hoffen, dass wir in dieser Legislaturperiode schon erste Maßnahmen umsetzen können.

Gibt es diese Arbeitsgruppe schon?

Ja, die gibt es schon. Sie hat schon ein Mal getagt. Es besteht ja auch ein gewisser Zeitdruck, denn die Politik erwartet konkrete Ergebnisse.  Bis Ende des Jahres wollen wir Zwischenberichte haben. Geplant ist auch, dass der Bund-Länder-Fachausschuss uns Signale gibt, in welche Richtung die Reise gehen soll. Denn letztendlich unterliegen alle Regelungen, die wir treffen, der Zustimmung des Bundesrates und wir wollen unsere Kräfte nicht vergeuden, indem wir Wege einschlagen, denen der Bundesrat dann nicht zustimmen kann.

Die Zweite Phase ist ein in Österreich erfolgreich praktiziertes Modell der Fahranfängervorbereitung. Wie stehen Sie dazu, ein ähnliches Modell in Deutschland zu etablieren?

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das in Österreich praktizierte Modell mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten ist. Unabhängige Wissenschaftler haben sowohl die Grundlagen als auch die Erfolge dieser Zweiten Phase in Österreich untersucht und festgestellt, dass bei diesem Konzept wissenschaftlich zu beanstandende Methoden verwandt wurden. Außerdem sind die Voraussetzungen in Österreich andere als bei uns. Die Fahranfängervorbereitung dort ist sicherlich nicht auf einem vergleichbar hohen Niveau wie in Deutschland angesiedelt. Und zu guter Letzt: Deutschland und auch andere europäische Staaten hatten im gleichen Zeitraum einen nahezu identischen Rückgang der Unfallzahlen wie Österreich zu verzeichnen.

Wie stehen Sie denn grundsätzlich zu einer Zweiten Phase der Fahrausbildung?

Grundsätzlich sind wir offen. Wenn es uns gelingt, in der Projektgruppe eine Position zu finden, die eine so genannte Zweite Phase rechtfertigt und die dann in einer Probephase getestet und wissenschaftlich begleitet zu einem positiven Effekt führt, sind wir die letzten, die sich davor verschließen, diese auch bundesweit verpflichtend einzuführen.

Das heißt die Zweite Phase ist auf jeden Fall Thema in der Projektgruppe?

Ja.

BF17 ist eine Maßnahme, die nicht viel kostet und für die Verkehrssicherheit sehr viel bringt. Diesen Effekt könnte man noch erhöhen, indem man die Begleitphase verlängert. Wie stehen Sie dazu, den Fahranfängern durch BF16 die Möglichkeit zu geben, länger begleitet zu fahren?

Die wissenschaftliche Auswertung hat ergeben, dass die Verlängerung der Begleitphase auf jeden Fall äußerst sicherheitswirksam ist. Im Moment ist es ja noch so, dass die jungen Leute die Begleitphase nur zu einem sehr geringen Teil nutzen. Unser Ziel ist, dass sie BF17 vom ersten Tag an ein ganzes Jahr lang voll ausnutzen.

Für BF16 gibt es derzeit auf europäischer Ebene keine Rechtsgrundlage. Das heißt nicht, dass das dauerhaft so bleiben muss. Ich nehme das Thema gerne in die Hand und werde bei der EU-Kommission noch einmal nachfragen, ob man sich mittelfristig bei einer Richtlinienänderung vorstellen kann, das Mindestalter noch weiter abzusenken.

Im Koalitionsvertrag wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Qualität der Fahrlehrerausbildung erhöht werden soll. Die BVF hat hierzu ein umfassendes Konzept vorgelegt. Wie wird es hier und mit der Reform des Fahrlehrerrechts insgesamt weitergehen?

Die Reform des Fahrlehrerrechts insgesamt hat in dieser Legislaturperiode eine hohe Priorität. Es wird schon seit einem guten halben Jahr intensiv daran weitergearbeitet. Geplant ist eine umfassende Reform und natürlich werden auch Vorschläge der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände neben anderen Vorschlägen mit berücksichtigt werden. Es gibt eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft mit verschiedenen Unter-Arbeitsgemeinschaften, die intensiv hierzu tagt. Und wir werden Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres einen ersten Gesetzesentwurf hierzu vorlegen können. Dann werden wir diesen Entwurf intensiv mit den Verbänden diskutieren.

Rechnen Sie damit, dass es in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt wird?

Ja, es ist beabsichtigt. Es wird mit hoher Priorität an der Reform gearbeitet.

Es wird diskutiert, Alkoholauffällige nach einem entsprechenden Kurs mit einer Alco-Wegfahrsperre fahren zu lassen. Wird es einen entsprechenden Feldversuch geben?

Die Bestrebungen zur Einführung sogenannter Alcolock-Systeme werden zügig vorangetrieben. Im Moment arbeiten wir an der Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz, die dann als Grundlage für einen entsprechenden Modellversuch dienen soll.

Es gibt dazu einen Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der uns jetzt in der Entwurfsfassung vorliegt. Gegenstand ist eine Studie zu Alcolock-Systemen. Auf Grundlage dieser Studie soll dann ein entsprechender Modellversuch ausgestaltet werden.

Müssen die Fahrer vorher eine Schulung absolvieren?

Es ist vorgesehen, dass sie sich vorher einer Untersuchung unterziehen müssen, damit festgestellt werden kann, ob diese Fahrer überhaupt geeignet sind und ob Erfolgsaussichten bestehen, dass sie durch die Teilnahme an einem solchen Projekt wieder der Fahreignung zugeführt werden können. Es muss also vorher eine sogenannte Prognose abgegeben werden.

Ähnlich einer MPU?

Ja, das kann man ungefähr vergleichen. Und sie werden natürlich nicht nur mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet, sondern es wird ein begleitender Kurs vorgeschrieben, an dem sie teilnehmen müssen.

Und der soll dann in Fahrschulen stattfinden?

Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Zum Inhalt und zur Ausgestaltung haben wir noch nicht weiter diskutiert.

Welche konkreten Änderungen sind nach dem Verkehrsgerichtstag bei der MPU zu erwarten? Welche Anforderungen werden an Personen gestellt, die auf die MPU vorbereiten wollen?

Noch bis Ende des Jahres läuft ja die Reform der MPU. Das ist ein Projekt, das wir in der letzten Legislaturperiode an die BASt vergeben haben. Alle beteiligten Kreise sind in diese Reform eingebunden. Bestandteil dieser Reform ist natürlich auch der Verkehrsgerichtstag, den wir intensiv mit vorbereitet und begleitet haben. Die dort gefassten Beschlüsse sind voll in unserem Sinne und werden nach und nach umgesetzt.

Dazu gehört auch die Forderung, dass die Vorbereitung künftig auf gesetzliche Grundlagen gestellt wird, weil sich in diesem sogenannten Graubereich eine erhebliche Anzahl von Anbietern tummelt, die nicht oder nur zum Teil seriös arbeiten und einen Erfolg versprechen, den sie nicht tatsächlich sicherstellen können.

Die Anforderungen werden derzeit noch erarbeitet und ich denke, gegen Ende des Jahres, wenn die Reform abgeschlossen ist, haben wir konkrete Schritte, die wir dann in die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen gießen werden.

Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, um auch älteren Menschen noch lange eine sichere Mobilität zu ermöglichen?

Man kann sich eine ganze Palette von Maßnahmen vorstellen. Im Moment weisen wir aber immer wieder darauf hin, dass ältere Verkehrsteilnehmer nicht überproportional verhaltensauffällig sind.

Und das Thema Gesundheit?

Das Thema Gesundheit wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Die Unfallzahlen geben es aber derzeit nicht her, regelmäßige Gesundheitsprüfungen für Senioren vorzuschreiben. Wir setzen im Moment mehr auf Freiwilligkeit und auf die Zusammenarbeit mit den Hausärzten, für die die BASt ein Handbuch entwickelt hat. Oft sind bei den Senioren die Hausärzte Vertrauenspersonen, auf deren Ratschlag sie eher hören als auf den Ratschlag ihrer Kinder.

Selbstverständlich verfolgen wir das Thema nach wie vor mit großer Aufmerksamkeit und werden auch vorgeschlagene Gesundheitsuntersuchungen, wie zum Beispiel Sehtests, im Auge behalten.

Wie sieht es mit Kursen zur Auffrischung des Regelwissens aus?

Die Auffälligkeiten bei älteren Menschen gehen nicht in Richtung Verstöße gegen Regeln. Wenn ältere Kraftfahrer auffällig werden, dann häufig wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Man könnte sich natürlich Auffrischungskurse vorstellen. Da gibt es heute ja schon viele Initiativen von engagierten Fahrschulen, die Kurse auf freiwilliger Basis anbieten, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sind.

Grundsätzlich können ältere Fahrer sehr viel kompensieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein 80-Jähriger deutlich schneller bremst, wenn ein Ball auf die Fahrbahn rollt, als ein Fahranfänger. Das liegt an der jahrelangen Fahr-Erfahrung. Durch automatisierte Verhaltensweisen können ältere Verkehrsteilnehmer viel kompensieren. Sie kompensieren durch Erfahrung und auch durch Anpassung ihres Verhaltens. Sie fahren beispielsweise nur noch bestimmte Strecken, die ihnen bestens vertraut sind und verzichten auf Fahrten im Dunkeln.

Wenn Fahrlehrer ihre Schulungs-Lkw zum Tanken oder zur Werkstatt fahren, müssen sie  eine Fahrerkarte stecken – mit allen kostenintensiven Konsequenzen, die diese Verpflichtung mit sich bringt. Sinn macht diese Regelung nicht. Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? 

Gar nicht. Die Problematik ist mit den für die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mehrfach erörtert worden.

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Benutzung des Kontrollgerätes nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ist bei der Verwendung der in diesen Verordnungen genannten Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben, es sei denn, dass eine ausdrücklich geregelte Ausnahme in Anspruch genommen werden kann.

Die Inanspruchnahme der Ausnahme nach Artikel 13 Abs. 1 Buchtstabe g) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 iVm. § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung setzt voraus, dass die konkrete Fahrt Ausbildungs- oder Prüfungszwecken dient. Dies ist zum Beispiel dann ausgeschlossen, wenn sich kein Fahrschüler im Fahrzeug befindet.

Das Interview führte "Fahrschule"-Chefredakteurin Sylke Bub 

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