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EU-Lärmverordnung: AvD hält Regelung für zu schwach

31.07.2016 15:42 Uhr
EU-Lärmverordnung: AvD hält Regelung für zu schwach
Seit 1. Juli 2016 gilt die EU Lärmverordnung
© Foto: Akrapovic/dpp

Seit dem 1. Juli gilt die EU-Lärmverordnung. Diese sieht vor, in drei Stufen bis 2016 den Lärmpegel bei Fahrzeugen zu senken. Dem AvD ist das zu wenig.

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Am 1. Juli dieses Jahres ist die EU-Lärmverordnung in Kraft getreten. Doch der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält diese für viel zu sanft. Denn in der ersten Stufe der Reform würden die Autos nicht viel leiser. Ab einer Motorleistung von mehr als 272 PS je Tonne dürfen Sportwagen sogar vier Dezibel lauter sein als ein Durchschnittsauto. Das klingt auf den ersten Blick nach keinem großen Unterschied. Doch für das menschliche Gehör hören sich vier Dezibel fast wie die doppelte Lautstärke an.

Laut der EU-Lärmverordnung soll der Lärmpegel bei Fahrzeugen bis 2026 in drei Stufen gesenkt werden: Neue Pkw-Typen bis 163 PS dürfen bereits ab dem 1. Juli 2016 nur noch 72 statt bisher 74 Dezibel erzeugen, ab dem Jahr 2022 gelten dann für erstmals zugelassene Fahrzeuge 70 Dezibel und ab 2026 sind 68 Dezibel Vorschrift. Bei der Berechnung für die Lärmeinstufung spielt das Leistungsgewicht eine wichtige Rolle: Je schwerer und stärker ein Auto ist, umso lauter darf es laut der Verordnung sein. „Es ist widersinnig, dass Autos umso lauter sein dürfen, je höher das Leistungsgewicht ist. Große, schwere Autos fahren technisch mühelos, sie müssten flüsterleise sein“, sagt AvD-Generalsekretär Matthias Braun.

Negative Auswirkung auf Elektroautos

Der AvD befürchtet außerdem negative Auswirkungen auf die umweltfreundlicheren Elektroautos. „Solange Lautstärke ein Kaufgrund für Automobile ist, werden Elektrofahrzeuge unattraktiv sein. Deshalb müssen leiser Straßenverkehr gefördert und Lautstärke bekämpft werden“, sagt Braun. Als positiv wertet er aber das Verbot von Systemen, die ausschließlich die Geräuschemission in bestimmten Fahrsituationen ändern. So wie beim sogenannten „Klappenauspuff“. Dieser sei bislang, je nach Fahrerprogramm und Gaspedalstellung, geschlossen oder offen und würde auf Wunsch unnötig für ein röhrendes Motorgeräusch sorgen.

Kritik übt der AvD aber auch am neuen Prüfverfahren für die Typgenehmigung. Dabei wird nicht nur die „Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindigkeit“ bei 50 km/h erfasst, sondern auch die „beschleunigte Vorbeifahrt im städtischen Bereich“. Dieses Verfahren ist dem AvD nicht ausgereift: Denn die Anforderungen seien ohne eine weitere Prüfung bereits erfüllt, wenn der Hersteller bei der Beantragung der EU-Typgenehmigung technische Unterlagen dazu vorlege und zusichere, die Lärmnorm zu erfüllen.

Auch viele Motorradfahrer würden sportliches Fahren mit gesundheitsschädlichem Radau verwechseln, so der AvD-Generalsekretär. „Auch Motorräder können vorbildlich leise sein und machen dann genauso viel Spaß – man muss den halbstarken Lärmverursachern, die ganze Talregionen akustisch für sich allein beanspruchen, auch mit Kontrollen das Handwerk legen". (jg)

 

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