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Fahrlehrerkongress 2021: Ausblick der Bundesvereinigung

14.11.2021 09:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fahrlehrerkongress 2021: Ausblick der Bundesvereinigung
Jürgen Kopp bei seiner Abschlussansprache an die Kongressteilnehmer
© Foto: Marco Urban

Mit einem Blick auf die kommenden Herausforderungen für die Fahrlehrerschaft beendete der BVF-Vorsitzende Jürgen Kopp den den 8. Deutschen Fahrlehrerkongress.

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Gleich zu Beginn stellte Kopp klar: Die nächsten Jahre würden schwierig, weil sich die Anforderungen an den Berufsstand verändern würden - zum Beispiel mit Blick auf die „Digitalisierung“. Dadurch gewänne aber die Arbeit der Fahrlehrerschaft auch an Bedeutung. Schwer sei noch einzuschätzen, welche verkehrspolitischen Änderungen es gebe, es werde aber mit Blick auf eine neue Bundesregierung „definitiv eine neue Richtung geben“ – inklusive einer stärkeren Förderung des Radverkehrs, des ÖPNV, der Elektromobilität und möglichen City-Mauts.

OFSA II und Onlinetheorie

Eine weitere Aufgabe der kommenden Zeit: OFSA II. Der Diskurs über dieses Projekt könne nun beginnen, sagte er. „Wir vom Bundesvorstand glauben, dass diese Veränderung machbar ist." Zum heiß diskutierten Thema der Onlinetheorie hatte der BFV-Vorsitzende auch eine klare Meinung: „Der Berufsstand ist nicht gegen notwendige Veränderung, aber wir brauchen eine Digitalisierung mit Augenmaß.“ Wissenschaftliche Aspekte müssten stets berücksichtigt werden, außerdem gelte es einheitliche Vorschriften zu schaffen. Gegen neue Formate sei grundsätzlich nichts einzuwenden, es dürfe jedoch keine Anbieter geben, die unter dem Deckmantel von E-Learning „reinen Konservenunterricht“ präsentieren. Schließlich müsse laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung das oberste Ziel die Befähigung sicherer, verantwortungsvoller und umweltbewusster Verkehrsteilnehmer bleiben. Da sei der direkte Kontakt zu den Schülern unerlässlich – die praktische Ausbildung reiche dafür nicht aus.

Berufskraftfahrerrecht und weitere gesetzliche Neuerungen

Auch beim Berufskraftfahrerrecht bedauerte Kopp das Fehlen ländereinheitlichen Regelungen sowie der äußerst hilfreichen Anwendungshinweise.

Kümmern müsse man sich auch um den Entwurf zur 15. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Bis dato sei dort noch nach Täuschungsversuchen eine neunmonatige Wartefrist angedacht, die Bundesvereinigung würde diese gerne auf zwölf Monate ausweiten. Paragraf 21 FeV sieht bisher beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zwingend eine Nennung der ausbildenden Fahrschule vor. Diese Voraussetzung soll nun gestrichen werden. "Diese geplante Streichung würde einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, zudem ist die Überwachung nicht mehr gewährleistet", kritisierte Kopp.

Den neuen Rahmenplan für die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung stufte Kopp als gelungen und nützlich ein. In Kürze stehe noch eine neue Fahrschüler-Ausbildungsordnung an, über deren Inhalte allerdings bislang nur wenig bekannt sei. Darüber hinaus habe die EU bereits eine Reform der dritten EU-Führerscheinrichtlinie angestoßen – was dabei rauskomme, "muss sich ebenfalls erst zeigen".

Ende zweier ereignisreicher Tage in Berlin

Am Ende seiner Ausführungen bedankte sich der BVF-Vorsitzende bei allen Teilnehmern für die beiden ereignisreichen Kongresstage und betonte, wie viel Spaß ihm die Interaktionen und Gespräche mit allen Anwesenden gemacht hatten. „Ich freue mich schon auf den nächsten Kongress“, schloss Kopp. Damit dieser wieder möglichst gut laufe, bat er die Teilnehmer, den Feedbackbogen des Vogel-Verlags auszufüllen.

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